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Die Vereinsorgane

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Sie wird alljährlich durch die/den Vorsitzende(n) oder ihren/seinen Stellvertreter einberufen. Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind alle Mitglieder berechtigt.

Vorstand

Dem Vorstand obliegt die Leitung der Gesellschaft. Er wird für die Funktionsdauer von zwei Jahren von der Generalversammlung gewählt.
Der Vorstand besteht aus Mitgliedern der Gesellschaft, die in der aktuellen Zusammensetzung folgende Funktionen ausüben:


Vorsitzende: Dr. Veronika Gaube
Stellvertretender Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. Michael Bahn
Erste Stellv. Vorsitzende Scientific Advisory Board: Dr. Elke Ludewig
Zweiter Stellv. Vorsitzender Scientific Advisory Board: Priv.-Doz. Dr. Robert Ptacnik
Kassierin: Mag. Andrea Stocker-Kiss
Schriftführer: Dr. Bernhard Zagel
Leitung Sektion LTSER Plattform Tyrolean Alps: Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tappeiner
Leitung Sektion LTSER Plattform Eisenwurzen: Mag. Alexander Maringer
Leitung Sektion eLTER ESFRI Österreich: Dr. Veronika Gaube, Dr. Thomas Dirnböck

Scientific Advisory Board

Dem Scientific Advisory Board obliegt die wissenschaftliche Ausrichtung der Gesellschaft im Sinn eines wissenschaftlichen Beirates. In ihren Wirkungsbereich fallen insbesondere die Entwicklung der wissenschaftlichen Konzepte des Netzwerkes sowie deren Aktualisierung und Weiterentwicklung.


Erste Stellv. Vorsitzende: Dr. Elke Ludewig, Geosphere Austria, Sonnblick-Observatorium
Zweiter Stellv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. Robert Ptacnik, University of South-Eastern Norway, Department of Natural Sciences and Environmental Health
Die Stelle des Vorsitzenden des Scientific Advisory Boards ist vakant. Die Besetztung wird bei der nächsten Generalversammlung formal entschieden.


Weitere Fachleute aus ausgewählten Disziplinen arbeiten im Scientific Advisory Board mit.

Rechnungsprüfer

Den Rechnungsprüfern obliegen die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel.

Schiedsgericht

Das vereinsinterne Schiedsgericht wir zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten im Anlassfall berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002.