Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Sie wird alljährlich durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter einberufen. Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind alle Mitglieder berechtigt.
Dem Vorstand obliegt die Leitung der Gesellschaft. Er wird für die Funktionsdauer von zwei Jahren von der Generalversammlung gewählt.
Der Vorstand besteht aus Mitgliedern der Gesellschaft, die in der aktuellen Zusammensetzung folgende Funktionen ausüben:
Vorsitzender: DI Dr. Michael Mirtl
Stellvertretender Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. Michael Bahn
Erster Stellv. Vorsitzender Scientific Advisory Board: DI Dr. Michael Englisch
Zweiter Stellv. Vorsitzender Scientific Advisory Board: Priv.-Doz. Dr. Robert Ptacnik
Kassierin: Mag. Andrea Stocker-Kiss
Schriftführerin: Dr. Veronika Gaube
Sektionsleiterin LTSER Plattform Tyrolean Alps: Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tappeiner
Sektionsleiter LTSER Plattform Eisenwurzen: Mag. Daniel Kreiner
Dem Scientific Advisory Board obliegt die wissenschaftliche Ausrichtung der Gesellschaft im Sinn eines wissenschaftlichen Beirates. In ihren Wirkungsbereich fallen insbesondere die Entwicklung der wissenschaftlichen Konzepte des Netzwerkes sowie deren Aktualisierung und Weiterentwicklung.
Erster Stellv. Vorsitzender: DI Dr. Michael Englisch, Institut für Waldökologie und Boden, Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft
Zweiter Stellv. Vorsitzender: Priv.-Doz. Dr. Robert Ptacnik, WasserCluster Lunz
Die Stelle des Vorsitzenden des Scientific Advisory Boards ist vakant. Es gibt einen Kandidaten, und die Besetztung wird in den nächsten Monaten formal entschieden.
Weitere Fachleute aus ausgewählten Disziplinen arbeiten im Scientific Advisory Board mit.
Den Rechnungsprüfern obliegen die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel.
Das vereinsinterne Schiedsgericht wir zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten im Anlassfall berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002.